Was ist Psychotherapie?
Mit Psychotherapie werden emotionale und psychische Störunges und Traumata behandelt.
Diese können sehr unterschiedliche Symptome auslösen, wie zum Beispiel Ängste gegenüber bestimmten Dingen oder Tieren, Prüfungsängste, Versagensängste, Trennungsängste, Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen, gestörtes Essverhalten, aggressive Verhaltensweisen, Schlafstörungen, Selbstzweifel, Probleme im sozialen Kontakt, hyperaktives Verhalten u.a.
Die Ursachen für solche Probleme sind sehr unterschiedlich; manchmal sind sie Reaktion auf sehr belastende Ereignisse, sie können aber auch auf Erlebnisse zurückzuführen sein, die weit im Leben zurück liegen. Dies kann erst eine genaue Untersuchung und Diagnostik herausfinden.
Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren
Wissenschaftlich anerkannte Verfahren sind:
- die Psychoanalyse
- die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- die Verhaltenstherapie
- die Gesprächspsychotherapie (für erwachsene Patienten)
- die systemische Familientherapie
Bisher werden von den Krankenkassen nur für die ersten drei Verfahren die Kosten übernommen.
Ablaufschema: Psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr Tel. 08031 282 12 40
Sprechstunde
- Kinder und Jugendliche und deren Eltern bis zu 10 x 25-minütige Termine
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
wenn keine Therapie notwendig ...
Weitervermittlung an Beratungsstellen, Selbsthilfe, andere Psychotherapeutinnen, Psychiaterinnen, andere Fachärzte, Krankenhaus, Rehabilitation, Gemeindepsychiatrische Einrichtungen
wenn Therapie notwendig ...
ist, gibt es zwei Möglichkeiten, entweder in die Akutbehandlung oder in die Probatorik und in die Richtlinienbehandlung.
Akutbehandlung
- bis zu 24 x 25-minütige Termine
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
- erbrachte Stunden werden auf eine anschließende Therapie (KZT1, LZT) angerechnet
Probatorik
- Kinder und Jugendliche: mind. 2 bis zu 6 h
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
dann Kurzzeittherapie Abschnitt 1
- bis zu 12 Stunden
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
Kurzzeittherapie Abschnitt 2
- bis zu 12 weiteren Stunden
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
oder Langzeittherapie
- Kinder Einzel bei TP 70 Stunden
- Jugendliche Einzel bei TP 90 Stunden
- eventuell Therapieverlängerung
Beantragung von Psychotherapie
Menschen mit psychischen Problemen bzw. Eltern mit Kindern, die emotionale Probleme haben, können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden, man benötigt keine Überweisung des Haus- oder Facharztes („Erstzugangsrecht“).
Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind in der Regel auch Sitzungen mit den Bezugspersonen vorgesehen. Dies können neben den Eltern (Erziehungsberechtigten) auch andere Bezugspersonen (Partner, Lehrer, Erzieher, Großeltern) sein.