Was ist Psychotherapie?
Mit Psychotherapie werden emotionale und psychische Störunges und Traumata behandelt.
Diese können sehr unterschiedliche Symptome auslösen, wie zum Beispiel Ängste gegenüber bestimmten Dingen oder Tieren, Prüfungsängste, Versagensängste, Trennungsängste, Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen, gestörtes Essverhalten, aggressive Verhaltensweisen, Schlafstörungen, Selbstzweifel, Probleme im sozialen Kontakt, hyperaktives Verhalten u.a.
Die Ursachen für solche Probleme sind sehr unterschiedlich; manchmal sind sie Reaktion auf sehr belastende Ereignisse, sie können aber auch auf Erlebnisse zurückzuführen sein, die weit im Leben zurück liegen. Dies kann erst eine genaue Untersuchung und Diagnostik herausfinden.
Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren
Wissenschaftlich anerkannte Verfahren sind:
- die Psychoanalyse
- die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- die Verhaltenstherapie
- die Gesprächspsychotherapie (für erwachsene Patienten)
- die systemische Familientherapie
Bisher werden von den Krankenkassen nur für die ersten drei Verfahren die Kosten übernommen.
Ablaufschema: Psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr Tel. 08031 2471932
Sprechstunde
- Kinder und Jugendliche und deren Eltern bis zu 10 x 25-minütige Termine
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
wenn keine Therapie notwendig ...
Weitervermittlung an Beratungsstellen, Selbsthilfe, andere Psychotherapeutinnen, Psychiaterinnen, andere Fachärzte, Krankenhaus, Rehabilitation, Gemeindepsychiatrische Einrichtungen
wenn Therapie notwendig ...
ist, gibt es zwei Möglichkeiten, entweder in die Akutbehandlung oder in die Probatorik und in die Richtlinienbehandlung.
Akutbehandlung
- bis zu 24 x 25-minütige Termine
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
- erbrachte Stunden werden auf eine anschließende Therapie (KZT1, LZT) angerechnet
Probatorik
- Kinder und Jugendliche: mind. 2 bis zu 6 h
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
dann Kurzzeittherapie Abschnitt 1
- bis zu 12 Stunden
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
Kurzzeittherapie Abschnitt 2
- bis zu 12 weiteren Stunden
- Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich
oder Langzeittherapie
- Kinder Einzel bei TP 70 Stunden
- Jugendliche Einzel bei TP 90 Stunden
- eventuell Therapieverlängerung
Beantragung von Psychotherapie
Menschen mit psychischen Problemen bzw. Eltern mit Kindern, die emotionale Probleme haben, können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden, man benötigt keine Überweisung des Haus- oder Facharztes („Erstzugangsrecht“).
Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind in der Regel auch Sitzungen mit den Bezugspersonen vorgesehen. Dies können neben den Eltern (Erziehungsberechtigten) auch andere Bezugspersonen (Partner, Lehrer, Erzieher, Großeltern) sein.
Fragen und Antworten
Schweigepflicht
Psychotherapeuten unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Dies gehört zu ihren Pflichten als Psychotherapeut und ist in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer festgelegt.
Psychotherapie benötigt ein stabiles Vertrauensverhältnis, ohne das keine wirkliche Behandlung möglich ist. Die Schweigepflicht bei einer Psychotherapie gilt auch gegenüber Ärzten, Lehrern oder Ämtern. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gilt sie ebenso gegenüber den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Psychotherapeuten können von ihrer Schweigepflicht befreit werden, dies muss aber schriftlich erfolgen („Schweigepflichtsentbindung“).
Therapeutensuche
Adressen und Kontaktdaten niedergelassener Psychotherapeuten erhalten Sie entweder über Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Auf unserer Homepage finden sie auf der Startseite einen Therapeutensuchdienst, über den Sie mittels einer Postleitzahl oder eines Ortes Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten finden, die im bkj Mitglied sind.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten arbeiten auch als Angestellte in Erziehungsberatungsstellen oder in Ambulanzen von Kliniken, bzw. in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Bezahlen die Krankenkassen eine Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen, wenn eine Indikation vorliegt und die Behandlung von einem Gutachter befürwortet wird. Die Behandlung muss von einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt werden.
Bei Privatkassen hängt die Kostenübernahme von Art des Vertrages ab, den der Versicherte mit der Krankenkasse abgeschlossen hat. Einige Kassen zahlen nur einen Anteil der Kosten, andere nur eine bestimmte Stundenzahl pro Kalenderjahr.
Kann ich einen Psychotherapeuten ablehnen?
Für eine Psychotherapie ist es wichtig, dass sich zwischen dem Patienten und dem Psychotherapeuten eine gute vertrauensvolle Beziehung entwickelt. Daher ist es wichtig, Störungen im Kontakt (z.B. fehlende Sympathie) ernst zu nehmen. In der Regel dienen die probatorischen Sitzungen zu Anfang einer Psychotherapie zur Abklärung, ob man mit dem Psychotherapeuten auskommt. Aber auch später ist es jeder Zeit möglich, die Behandlung zu beenden oder auch den Psychotherapeuten zu wechseln.
Warum muss ich so lange auf einen Behandlungsplatz warten?
Die Niederlassung als Psychotherapeut (wie auch bei den Ärzten) unterliegt Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen (sogenannte Bedarfsplanung), in der eine bestimmte Verhältniszahl einer gewissen Region zwischen Bevölkerungsdichte und Arzt festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass man kann sich als Psychotherapeut nicht frei niederlassen kann, sondern einen Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss stellen muss. Die meisten Bezirke in Deutschland sind für neue Niederlassungen gesperrt.
Dies hat insbesondere bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu erheblichen Versorgungsengpässen geführt, die zum Teil sehr erhebliche Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten mit sich bringen.
Zu bedenken ist dabei auch, dass das Zeitfenster, um Kinder und Jugendliche behandeln zu können, in der Regel auf den Nachmittag und frühen Abend begrenzt ist, so dass nur bestimmte Kapazitäten pro Psychotherapeut zur Verfügung stehen. Da psychotherapeutische Behandlungen auch zeitintensiv sind, also oft mehrere Monate bis Jahre benötigen, dauert es oft lange, bis ein neuer Behandlungsplatz wieder frei wird.