Das bayerische Gesundheitsministerium hat nun klargestellt, dass Psychotherapeut*innen einen eigenständigen Heilberuf ausüben und dementsprechend berufs- und sozialrechtlich Ärzt*innen gleichgestellt sind. Behandlungen von psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut*innen fallen daher unter die „medizinischen Versorgungsleistungen“, für die jede/r Bürger*in das Haus verlassen darf. Psychotherapeut*innen dürfen uneingeschränkt tätig sein. Dennoch gilt, dass Psychotherapeut*innen abwägen sollen, inwieweit eine Behandlung in der aktuellen Situation in der Praxis zu erfolgen hat oder ggfls. ein Ausweichen auf Video- oder Telefonbehandlung möglich ist.
Sollten Sie gesundheitliche Bedenken und Fragen haben oder unsicher sein, sprechen Sie mit uns. Wir werden eine Lösung zu finden.
Generell orientieren wir uns, was die Normalisierung betrifft, am Schulbesuch. Das bedeutet für kleinere Kinder, daß die erst mal zu Hause bleiben sollen. Es kann allerdings Ausnahmen geben, wo dies notwendig ist. Wir werden das im Einzelfall gemeinsam klären.
Onlinesprechstunden
Zur Sicherheit von uns alles ist es notwendig zuhause zu bleiben und vorsichtig zu sein. Deshalb bieten wir die Möglichkeit von Onlinesprechstunden an. Voraussetzung ist, dass
- kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten aus therapeutischer Sicht erforderlich ist.
Wir arbeiten hier mit einem von den Kassenärztlichen Vereinigungen zertifizierten Anbieter zusammen, der die nötige datenschutzrechtlichen Erfordernisse erfüllt. Zur Durchführung brauchen wir eine Einverständniserklärung, die du/Sie hier herunterladen können. Bei minderjährigen Kindern brauchen wir die Erklärung der Eltern.
Hygienemaßnahmen
Eure und unsere Sicherheit und Gesundheit sind wichtig. Wir halten uns streng an die Hygienerichtlinien der Weltgesundheitsorganisation, befolgen die staatlichen Verordnungen sowie Empfehlungen vor Ort und setzen Schutzmaßnahmen mit großer Sorgfalt um. Wir verzichten darauf Hände zu schütteln, die Hände waschen und desinfizieren vor und nach der Therapiestunde gehören dazu und wir desinfizieren das Therapiematerial regelmäßig. In der Praxis wird der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten.
Ab Montag, den 11. Mai besteht in psychotherapeutischen Praxen Maskenpflicht. Wir haben Masken vorrätig.
Genauere und weiterführende Informationen gibt es bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.